
Anmeldung der zukünftigen Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2023/2024
Die Aufnahme in die Regelschule regelt der § 122 der ThürSchulO. Den Eltern obliegt die Anmeldung für die Regelschule. Für die Anmeldung an einer Regelschule im gemeinsamen Schulbezirk sind außerdem die §§ 139a bis c ThürSchulO zu beachten.
Konkret:
-im Ilm-Kreis gilt für die Regelschulen ein gemeinsamer Schulbezirk
-die Eltern melden ihr Kind mit einer Erstwunschschule und einer Zweitwunschschule an
-die Anmeldung erfolgt an der Erstwunschschule
-das Aufnahmeformular muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden
-der Anmeldezeitraum ist vom 13.03.23 bis zum 17.03.2023
-verspätet abgegebene Anmeldungen werden zweitrangig behandelt
-Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden durch das Schulamt einer Schule zugewiesen (Bescheid durch das SSA Westthüringen)
-es obliegt den Eltern, bei der Anmeldung alle für das Auswahlverfahren nach den §§ 139b und 139c ThürSchulO erheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen
-sie haben insbesondere die Umstände glaubhaft zu machen, aus denen sich ein Härtefall im Sinne des § 15a Abs. 6 Nr. 4 ThürSchulG ergeben könnte
-über die Aufnahme eines Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule
-übersteigt die Anzahl der Anmeldungen nach § 139a Abs. 1 die Aufnahmekapazität der Schule wird ein Auswahlverfahren nach § 15a ThürSchulG durchgeführt
-Schüler, deren Aufnahme an einer Wunschschule abgelehnt worden ist, werden von der ablehnenden Schule in eine Nachrückliste aufgenommen
-bis zum 12.05.2023 Versand der Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheide an die Sorgeberechtigten
-bitte nehmen Sie die Hiweise zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO zur Kenntnis

Sophia Luther
Schulsachbearbeiterin
Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo.-Fr. von 07:30-13:15 Uhr
Tel.: +49 3677 882011
E-Mail: sk@rs-scholl-ilmenau.de