Anmeldung der zukünftigen Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2024/2025

Die Aufnahme in die Regelschule regelt der § 122 der ThürSchulO. Den Eltern obliegt die Anmeldung für die Regelschule. Für die Anmeldung an einer Regelschule im gemeinsamen Schulbezirk sind außerdem die §§ 139a bis c ThürSchulO zu beachten.

Konkret:

-im Ilm-Kreis gilt für die Regelschulen ein gemeinsamer Schulbezirk

-die Anmeldung erfolgt nur an der Erstwunschschule / Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung, die Sie bis zum 15.03.2024 in der Grundschule abgeben müssen

-der Anmeldezeitraum ist vom 07.03.24 bis zum 13.03.2024

mitzubringen sind: die Anmeldekarte, die Sie von der Grundschule erhalten, eine Kopie der Geburtsurkunde, eine Meldebescheinigung und der Sorgerechtsnachweis, (wenn alleiniges Sorgerecht zutreffend)

-die Eltern melden ihr Kind mit einer Erstwunschschule und einer Zweitwunschschule an

-das Aufnahmeformular muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden

-verspätet abgegebene Anmeldungen werden zweitrangig behandelt

-Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden durch das Schulamt einer Schule zugewiesen (Bescheid durch das SSA Westthüringen)

-es obliegt den Eltern, bei der Anmeldung alle für das Auswahlverfahren nach den §§ 139b und 139c ThürSchulO erheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen

-sie haben insbesondere die Umstände glaubhaft zu machen, aus denen sich ein Härtefall im Sinne des § 15a Abs. 6 Nr. 4 ThürSchulG ergeben könnte

-über die Aufnahme eines Schülers entscheidet der Schulleiter im Rahmen der Aufnahmekapazität der Schule

-übersteigt die Anzahl der Anmeldungen nach § 139a Abs. 1 die Aufnahmekapazität der Schule wird ein Auswahlverfahren nach § 15a ThürSchulG durchgeführt

-Schüler, deren Aufnahme an einer Wunschschule abgelehnt worden ist, werden von der ablehnenden Schule in eine Nachrückliste aufgenommen

-bis zum 08.05.2024 Versand der Aufnahme- bzw. Ablehnungsbescheide an die Sorgeberechtigten

-der Elternabend für die zukünftige Klassenstufe 5 findet am 22.05.2024 statt; (Die Einladungen werden mit den Aufnahmebescheiden versendet.)

-bitte nehmen Sie die Hiweise zur Datenverarbeitung nach Art. 13 DSGVO zur Kenntnis

 

Sophia Luther

Schulsachbearbeiterin

Öffnungszeiten Sekretariat:

Mo.-Fr. von 07:30-13:30 Uhr

Tel.: +49 3677 882011

E-Mail: sk@rs-scholl-ilmenau.de

 

Anmeldung allgemein

Die Aufnahme eines Schülers in die Regelschule erfolgt zu Beginn eines Schuljahres; eine Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt ist aus wichtigem Grund möglich. Dabei darf die Aufnahmekapazität der Schule in dem jeweiligen Jahrgang nicht überschritten sein. Eine Voraussetzung ist, dass die Schülerin oder der Schüler seinen ständigen Wohnsitz im Ilm-Kreis hat.

Was muss ich mitbringen?

  • Nachweis Wohnort im Ilm-Kreis (Meldebescheinigung)
  • Nachweis der Sorgeberechtigung
  • Nachweis Masernschutz