Inklusion

Was ist Inklusion?

In inklusiven Bildungseinrichtungen können alle Kinder von Anfang an miteinander lernen. Ihre soziale, emotionale und kognitive Verschiedenheit ist hier nicht Randbedingung oder Störfaktor, sondern der zentrale Bezugspunkt des pädagogischen Handelns, von dem aus gemeinsame Bildungsangebote geplant, realisiert und reflektiert werden. In der Auseinandersetzung mit Verschiedenheit entwickeln sie nicht nur eigene Identitäten, sondern auch Kompetenzen für das Zusammenleben mit anderen.

Bildungsplan

Der Thüringer Entwicklungsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Artikel 7 und 24) beschreibt die Aufgaben, die die Einzelschule gemeinsam mit dem zuständigen Schulamt und Schulträger umzusetzen hat. Dabei meint Inklusion, dass alle Kinder und Jugendlichen von Anfang an – unabhängig davon, unter welchen Bedingungen sie aufwachsen – ein umfassendes Recht auf Bildung, auf soziale und gesellschaftliche Partizipation haben. Zur Durchsetzung dieses Rechts haben sie Anspruch auf Unterstützung. Diese Unterstützung ist so anzulegen, dass Kinder und Jugendliche nicht von ihren Altersgleichen getrennt werden, sondern sich mit ihnen gemeinsam, verankert in ihrer Generation entwickeln können.

Inklusion an der RSGSI

Auch an unserer Schule lernen Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Handicaps. Für Kinder, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ist unsere Schule aus baulicher Sicht nicht geeignet, da unsere Schule nicht komplett barrierefrei (fehlender Fahrstuhl) eingerichtet ist, sodass es hier zu Einschränkungen kommt. Wir bemühen uns jedoch gemeinsam mit den Eltern und dem Schulträger Lösungen im Einzelfall zu finden. Die barrierefreie Schwerpunktschule im Regelschulbereich ist in der Stadt Ilmenau die Staatliche Regelschule „Heinrich-Hertz“.